Erholungsbeihilfe: So profitiert Ihr Team vom Urlaubszuschuss

Erholungsbeihilfe: So profitiert Ihr Team vom Urlaubszuschuss

Mit der pauschal versteuerten Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuerbegünstigt bis zu 364 Euro pro Familie zukommen lassen – deutlich günstiger als eine klassische Bonuszahlung.

Mit der pauschal versteuerten Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuerbegünstigt bis zu 364 Euro pro Familie zukommen lassen – deutlich günstiger als eine klassische Bonuszahlung.

Sabrina Kind

Erholungsbeihilfe: So profitiert Ihr Team vom Urlaubszuschuss
Erholungsbeihilfe: So profitiert Ihr Team vom Urlaubszuschuss

In Anbetracht der bevorstehenden Urlaubssaison möchten wir Sie, wie in jedem Jahr, über eine interessante Gestaltungsmöglichkeit für Ihre Lohnabrechnungen informieren.

Sie haben Mitarbeitende, die hoch motiviert sind und einen guten Job machen? Sie möchten diese Mitarbeitenden mit einer Prämie belohnen oder weiter motivieren? Gleichzeitig scheuen Sie aber Einmalzahlungen, da Ihren Angestellten von einem einmaligen Bonus manchmal weniger als die Hälfte effektiv zukommt?

Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie Ihren Mitarbeitenden steuerbegünstigt recht ansehnliche Beträge folgendermaßen zukommen lassen:

Zahlen Sie doch eine „Erholungsbeihilfe“ !

1. Was verbirgt sich hinter den Erholungsbeihilfen?

Diese Beihilfe kann bei normalen Erholungsreisen oder Erholungsaufenthalten zur „Kräftigung oder Erhaltung der allgemeinen Gesundheit“ gezahlt werden. Diese Regelung eignet sich für fast jeden Mitarbeitenden ohne besondere Nachweise.

Die folgenden Beträge können Sie zusätzlich zu dem normalen Lohn und auch zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Urlaubsgeldanspruch auf freiwilliger Basis zahlen:

Für den Arbeitnehmer selbst

156 €

Für den Ehegatten des Arbeitnehmers

104 €

Für jedes Kind des Arbeitnehmers

52 €

Diese Beträge werden mit 25% pauschal versteuert und sind darüber hinaus sozialversicherungsfrei.

2. Hinweis zur Pauschale für die Kinder:

Begünstigt sind leibliche Kinder, Stiefkinder und auch Pflegekinder. Wichtig ist außerdem, dass es sich um Kinder handelt, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

3. Beispiel:

Arbeitnehmer, verheiratet, 2 Kinder à mögliche ungekürzte Beihilfe insgesamt 364 €

Kosten für Sie:

Beihilfe

364,00 €

25% pauschale Steuern

91,00 €

Summe

455,00 €

4. Voraussetzung

Für die Anerkennung einer solchen Zahlung muss der Arbeitnehmende tatsächlich im Zeitraum der Zahlung oder kurz danach eine Urlaubsreise antreten.

5. Ergänzende Möglichkeiten zur Unterstützung

Darüber hinaus möglich – jedoch für die Praxis wohl weniger interessant – sind Erholungsbeihilfen, die der Abwendung drohender oder bereits eingetretener Gesundheitsschäden bei typischen Berufskrankheiten dienen. Hierfür können komplett steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 600€ gezahlt werden. Begünstigt sind aber nur Kuraufenthalte oder andere medizinisch angeordnete Maßnahmen.

Sofern Sie weitere Informationen oder Beispielberechnungen für Ihre Mitarbeitenden wünschen, stehen wir gern zur Verfügung.

Bildquelle: AdobeStock_712841136

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