Das neue „Investitions-Booster-Gesetz“ 2025: Neue Steuer-Vorteile clever nutzen!

Das neue „Investitions-Booster-Gesetz“ 2025: Neue Steuer-Vorteile clever nutzen!

Das am 11. Juli 2025 beschlossene Investitionssofortprogramm bringt degressive Abschreibung, E-Fahrzeug-Förderung, sinkende Körperschaftsteuer und mehr Forschungszulage.

Das am 11. Juli 2025 beschlossene Investitionssofortprogramm bringt degressive Abschreibung, E-Fahrzeug-Förderung, sinkende Körperschaftsteuer und mehr Forschungszulage.

Sabrina Kind

Das neue „Investitions-Booster-Gesetz“ 2025: Neue Steuer-Vorteile clever nutzen!
Das neue „Investitions-Booster-Gesetz“ 2025: Neue Steuer-Vorteile clever nutzen!

Am 11. Juli 2025 wurde das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Es bringt steuerliche Vorteile – viele gelten sofort .

Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst

Degressive Abschreibung bis 30 % pro Jahr

Was ist neu?

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1.7.2025 und 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden, ist wieder eine degressive Abschreibung erlaubt – mit bis zu 30 % im ersten Jahr !

Beispiel: Ein Bauunternehmer kauft am 1.8.2025 einen Minibagger für 100.000 €. Mit linearer AfA: 20 % jährlich → 20.000 € im 1. Jahr Mit neuer degressiver AfA: 30.000 € im 1. Jahr

Vorteil: Mehr Liquidität durch höhere Steuerersparnis im ersten Jahr

Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge + neue 0,25 %-Grenze

Was ist neu?

  • Abschreibung:

Staffelmodell mit bis zu 75 % im ersten Jahr

  • 0,25

%-Regel: Bruttolistenpreisgrenze steigt von 70.000 € auf 100.000 €

Beispiel: Ein Unternehmensberater kauft einen neues E-Fahrzeug (Bruttolistenpreis 96.000 €) als Firmenwagen.

  • Vorher: kein Zugang zur 0,25 %-Regel → damit höherer geldwerter Vorteil

  • Jetzt: 0,25

%-Regel m öglich → deutlich geringerer Privatanteil

Abschreibung: Im Jahr 2025: 75 % von 96.000 € = 72.000 € Abschreibung! → Steuerliche Entlastung von mehreren Tausend Euro im 1. Jahr

Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028

Was ist neu?

  • Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028

jährlich um 1 Prozentpunkt , bis er 2032 nur noch 10 % beträgt.

Beispiel: Eine Immobilien-GmbH mit 200.000 € Gewinn/Jahr

  • 2025: ca. 30.000 € Körperschaftsteuer (15 %)

  • 2032: nur noch 20.000 € Körperschaftsteuer (10 %)

💡 Spart dauerhaft 10.000 € pro Jahr – Planung langfristig lohnend

Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmen & Personengesellschaften

Was ist neu? Auch der Steuersatz auf nicht entnommene Gewinne (sog. Thesaurierung) sinkt parallel zur Körperschaftsteuer.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb als GmbH & Co. KG lässt Gewinne im Unternehmen:

  • Statt 28,25 % (aktuell), künftig

nur noch 20 % Thesaurierungssteuer → Mehr Mittel für Investitionen und Kapitalaufbau im Unternehmen

Forschungszulage: Erhöhung ab 2026

Was ist neu?

Ab 2026:

  • Höhere

Bemessungsgrenze (12 Mio. €)

  • Gemeinkostenzuschlag: pauschal 20 %

  • Eigenleistungspauschale steigt auf 70 %

Beispiel: Ein Consulting-Unternehmen entwickelt 2026 eine neue digitale Planungssoftware.

  • Projektkosten: 400.000 €

  • Zusätzlich: 80.000 € pauschaler Zuschlag

→ Forschungszulage: 25 % auf 480.000 € = 120.000 € Steuererstattung

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Prüfen Sie geplante Anschaffungen – Maschinen, Fahrzeuge, IT.

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2025 bis 2027 besonders attraktiv durch Sonderabschreibung.

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Körperschaft oder Personengesellschaft – was passt besser zur Steuerlastentwicklung?

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Forschungsprojekte richtig strukturieren, Zulage beantragen.

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