Sabrina Kind
Sie möchten Ihre Mitarbeitenden oder sich selbst als Geschäftsführer zusätzlich motivieren und belohnen – ohne gleich die volle Steuer- und Abgabenlast eines klassischen Gehalts in Kauf zu nehmen? Dann lohnt sich ein Blick auf die Sachzuwendungen nach § 37b EStG . Dieses steuerliche Gestaltungselement ermöglicht attraktive Zusatzleistungen – pauschal versteuert, teilweise sozialversicherungsfrei und flexibel einsetzbar.
Ob für Mitarbeiterbindung, als Incentive oder zur persönlichen Vorteilsnutzung durch Geschäftsführer einer Gesellschaft (GmbH etc.):
Richtig eingesetzt, spart dieses Modell bares Geld.
1.) Was sind Sachzuwendungen?
Als Sachzuwendungen gelten alle nicht in Geld bestehenden Leistungen , die ein Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Wichtig: Diese dürfen keine Entgeltumwandlung darstellen, d. h. das Gehalt darf nicht „getauscht“ oder reduziert werden.
2.) Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick
✅ Bis zu 10.000 Euro pro Jahr und Person dürfen als Sachzuwendungen gewährt werden – vorausgesetzt, es handelt sich um sogenannte Prepaidkarten oder direkt bezahlte Sachleistungen.
✅ Art der Zuwendung:
Bevorzugt:
Prepaid-Kreditkarten wie z. B. GivveCard , die für Einkäufe eingesetzt werden können.
Wichtig: Die Karten
dürfen keine Barabhebungen, Überziehungen, Überweisungen oder Fremdwährungskäufe erlauben.
Alternativ:
Direkte Zahlung durch die GmbH , z. B. für eine Urlaubsreise, ohne Umweg über eine Karte.
✅ Versteuerung:
Der Arbeitgeber versteuert die Zuwendung pauschal mit
30 % Lohnsteuer , ggf. zuzüglich Kirchensteuer.
Die
Sozialversicherungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen – außer :
Der Empfänger ist Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 % Beteiligung
und ein Statusfeststellungsverfahren liegt vor, oder
Der Empfänger liegt über der
Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2025) :
5.512,50
€ (Kranken- und Pflegeversicherung)
8.050,00
€ (Renten- und Arbeitslosenversicherung)
3.) Besondere Hinweise für Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Sachzuwendung muss
per Gesellschafterbeschluss geregelt und als Zusatz zum Arbeitsvertrag dokumentiert werden.
Wichtig: Die Zahlung muss
„zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erfolgen.
Das Gesamtgehalt inkl. Sachzuwendung muss
fremdüblich sein – laut OFD ist bei einem Gehalt unter 100.000 € (je nach Gewinn der GmbH) meist keine Prüfung zu erwarten.
Wichtig: Private Auslagen , die nachträglich erstattet werden, zählen nicht als Sachzuwendung!
4.) Beispiel aus der Praxis
Norbert ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und verdient 150.000 € j ä hrlich. Er möchte eine Urlaubsreise im Wert von 10.000 € unternehmen.
Fall 1: Norbert zahlt selbst
Um netto 10.000 € für den Urlaub zur Verfügung zu haben, müsste er – aufgrund von Steuern und Abgaben – eine Gehaltserhöhung von ca. 18.000 € erhalten.
Fall 2: Die GmbH zahlt als Sachzuwendung
Die GmbH übernimmt direkt die Zahlung und versteuert diese mit pauschal 30 %. Damit betragen die Gesamtkosten nur 13.000 € .
Ergebnis: Norbert spart 5.000 € pro Jahr!
5.) Fazit
Sachzuwendungen nach § 37b EStG bieten eine clevere Möglichkeit, Mitarbeitende oder Geschäftsführer zusätzlich zu motivieren – mit steuerlichen Vorteilen für beide Seiten. Ob Gutscheinkarte oder direkt gebuchter Urlaub: Wenn die Spielregeln beachtet werden, steckt viel Sparpotenzial in diesem Modell.
Sprechen Sie uns gern an – wir beraten Sie individuell und passgenau.
Steuerfragen persönlich klären
Sabrina Kind und das GKK-Team helfen Ihnen bei der Einordnung und Umsetzung.




